Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wurde 2006 beschlossen und drei Jahre später von Deutschland ratifiziert. Darin verpflichteten sich die Unterzeichnerstaaten, Menschen mit Behinderungen eine volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewähren.

 

Mit der Novellierung des Hessischen Schulgesetzes 2011 wurde dieses Recht auch im Bereich der Beschulung von Kindern mit Behinderungen gestärkt.

Seit dieser Zeit besuchen im Kreis und der Stadt Offenbach zunehmend mehr Kinder mit unterschiedlichen Behinderungen Regelschulen, in denen sie inklusiv beschult werden.

 

Die Janusz-Korczak-Schule begleitet diese Schülerinnen und Schüler gemäß der vorhandenen personellen Ressourcen im Unterricht. Sie unterstützt die Schulen bzw. die Regelschullehrerinnen und -lehrer bei der Umsetzung und Gestaltung eines inklusiven Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderungen.

 

Voraussetzung für eine evtl. inklusive Beschulung ist die Einberufung eines Förderausschusses durch die Regelschule. Hier beraten Eltern, allgemeine Schule und BFZ-Lehrkraft gemeinsam über den vorhandenen Förderbedarf/ Förderschwerpunkt sowie die erforderlichen Ressourcen.